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Vollkreislaterne Lichtkreis von 360°, ununterbrochen. Das ausgestrahlte Licht ist, je nach Anwendung, weiß, rot oder grün.
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Seitenlaternen Ein grünes Licht auf der Steuerbordseite und ein rotes Licht auf der Backbordseite. Beide müssen einen ununterbrochenen Bogen von 112,5° von exakt geradeaus bis 22,5° achtern zur Bootsachse ausstrahlen. Auf Schiffen mit einer Gesamtlänge bis 20 Meter dürfen die Seitenlaternen in einer Zweifarbenlaterne kombiniert werden. Diese muss mittig auf der Bug-Heck-Achse des Schiffs positioniert werden.
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Hecklaterne Ein weißes Licht, das so nah wie möglich am Heck montiert wird und einen ununterbrochenen Bogen von 135° (je 67,5° steuerbords und backbords des Hecks) ausstrahlt. Schlepplicht Ein gelbes Licht, das direkt oberhalb der Hecklaterne montiert wird und einen ununterbrochenen Bogen von 135° (je 67,5° steuerbords und backbords des Hecks) ausstrahlt.
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Topplaterne Ein weißes Licht, das exakt mittig auf der Bug-Heck-Achse des Schiffs positioniert wird und einen ununterbrochenen Bogen von 225° (je 112,5° steuerbords und backbords des Bugs) ausstrahlt.
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Dreifarbenlaterne Auf Segelfahrzeugen bis 20 Meter Gesamtlänge dürfen die Seitenlaternen und die Hecklaterne zu einer Laterne, die auf der Mastspitze montiert wird, kombiniert werden. Sobald das Segelfahrzeug motorgetrieben bewegt wird, ist die Verwendung der Dreifarbenlaterne unzulässig, und es gelten die Vorgaben für Maschinenfahrzeuge.
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